Eine Tabelle, aber kein einheitlicher Monatswert
Die Entgelttabelle des Tarifvertrags der Länder, kurz TV-L, sieht für tarifbeschäftigte Länder grundsätzlich bundesweit gleich aus. Sie gilt in fünfzehn der sechzehn Länder, darunter für Beschäftigte an Hochschulen und Universitäten, in Schulen, Landesverwaltungen, der Polizei- und Justizverwaltung sowie in Landesbetrieben und Forschungseinrichtungen. Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag; Berlin ist zwar zur Tarifgemeinschaft zurückgekehrt, weist aber weiterhin Besonderheiten auf. Schon deshalb ist ein Tabellenvergleich nicht automatisch ein Gehaltsvergleich.
Die Wochenarbeitszeit verändert den Stundenwert
Der Monatsbetrag aus derselben Tabellenzelle wird in den Ländern nicht überall für dieselbe regelmäßige Wochenarbeitszeit gezahlt. Wenn Sie das Monatsentgelt auf die geschuldete Arbeitszeit umlegen, erhalten Sie je nach Land einen anderen rechnerischen Stundenwert. Bei einer Finanzplanung sollten Sie diesen Unterschied vor einem Umzug oder einer Kreditzusage berücksichtigen. Der rechnerische Stundenlohn lässt sich – https://tv-l-rechner.de/ – aus dem aktuellen Tabellenstand ableiten. Verbindlich bleiben die geltende Entgelttabelle und Ihre Bezügemitteilung.
Zulagen stehen neben der Tabelle
Das Tabellenentgelt bildet nur den tariflichen Grundbetrag ab. Je nach Tätigkeit, Einsatzort und Arbeitsbedingungen können Zulagen oder Zuschläge hinzukommen. Sie sind nicht automatisch Bestandteil jeder Stelle, sondern setzen die jeweils maßgeblichen Voraussetzungen voraus. Unterschiede entstehen auch dadurch, dass Dienststellen Tätigkeiten unterschiedlich organisieren, Voraussetzungen verschieden dokumentieren oder Zusatzaufgaben anders übertragen. Eine Tabelle ohne diese Bestandteile zeigt daher nicht das gesamte Bruttoentgelt.
Die Eingruppierung entsteht nicht durch den Tabellenvergleich
Eine weitere Quelle scheinbar widersprüchlicher Gehälter ist die Eingruppierung. Entscheidend ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit, nicht allein die Berufsbezeichnung oder der Name einer Einrichtung. Der Arbeitgeber stellt die Entgeltgruppe fest; der Personalrat ist beteiligt. Dienststellen können Aufgaben unterschiedlich zuschneiden, beschreiben und bewerten, sodass Stellen mit ähnlichem Titel nicht vollständig gleich sein müssen. Ein Rechner oder der Vergleich mit Bekannten entscheidet diese Frage nicht. Wenn Aufgaben dauerhaft anders übertragen werden als beschrieben, sollten Sie die Tätigkeitsunterlagen und die zuständigen Stellen prüfen lassen. Bei Streit kommen Personalrat, Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung infrage.
Die Stufe macht den Abstand sichtbar
Innerhalb derselben Entgeltgruppe unterscheiden sich die Monatsbeträge durch die Stufe. Sie bildet Berufserfahrung ab und steigt grundsätzlich mit der Zeit, wobei die Laufzeit von Stufe zu Stufe länger wird. Zwei Personen in derselben Tabellenzeile können deshalb wegen unterschiedlicher Stufen deutlich verschiedene Entgelte erhalten. Bei einem Länderwechsel oder einer neuen Einstellung ist die bloße Berufsdauer außerdem nicht die einzige Vergleichsgröße. Welche Stufe angesetzt wurde, steht in den maßgeblichen Unterlagen der Personalstelle und nicht in einem allgemeinen Gehaltsvergleich.
Worauf ein seriöser Vergleich achten muss
- Gilt tatsächlich der TV-L oder ein eigener Landestarifvertrag?
- Bezieht sich der Vergleich auf denselben Tabellenstand?
- Sind Wochenarbeitszeit und Beschäftigungsumfang gleich gerechnet?
- Werden Zulagen, Zuschläge und die Jahressonderzahlung getrennt betrachtet?
- Stimmen Entgeltgruppe und Stufe mit Ihrer Bezügemitteilung überein?

