02 Jan 2026

Eine Tabelle, aber kein einheitlicher Monatswert Die Entgelttabelle des Tarifvertrags der Länder, kurz TV-L, sieht für tarifbeschäftigte Länder grundsätzlich bundesweit gleich aus. Sie gilt in fünfzehn der sechzehn Länder, darunter für Beschäftigte an Hochschulen und Universitäten, in Schulen, Landesverwaltungen, der Polizei- und Justizverwaltung sowie in Landesbetrieben und Forschungsei...